Kartenerwerb

Die Fahrerkarte

Die gesetzliche Vorschrift für das Herunterladen der Fahrerkarte ist 28 Tage, jedoch empfehlen wir Ihnen die Karte öfters herunterzuladen. Die Fahrerkarte wird mit unserem Kartenleser in 10 Sekunden heruntergeladen. Diese Daten müssen ein Jahr lang aufbewahrt werden und bei Kontrolle vorzeigbar sein. Die Gesetzgebung verlangt, dass der Fahrer entweder die Daten selber herunterlädt und aufbewahrt oder seiner Firma hierfür die Vollmacht gibt.

 

Die Unternehmenskarte

Die Unternehmenskarte wird an Unternehmer von Transportfirmen ausgegeben. Diese Karte weist das Unternehmen am digitalen Tachographen aus und ermöglicht das Erfassen der Daten im Fahrtenschreiber. Das Herunterladen der Daten mit einer Karte, die einer anderen Firma gehört, ist nicht möglich und bewahrt dadurch das Unternehmen vor Datenklau konkurrierender Firmen. Wir empfehlen die Daten des Tachographen jede 56 Tage herunterzuladen.

 

Die Kontrollkarte

Die Kontrollkarte wird von der Kontrollbehörde ausgegeben. Mit dieser Karte kann ein Kontrolleur die Informationen der Tachographen analysieren.

 

Die Werkstattskarte

Die Werkstattskarte wird ausschließlich an qualifizierte Mitarbeiter der Werkstatt ausgegeben. Die Daten die sich auf dieser Karte befinden sind verschüsselt und müssen in regelmäßigen Abständen heruntergeladen werden.


 

Downloadvorschriften

Die Daten der Fahrerkarte und die des Fahrtenschreibers müssen in regelmäßigen Abschnitten heruntergeladen werden.

 

Fahrerkarte

Die Vorschrift für den Download besagt, dass diese Karte jede 28 Tage heruntergeladen werden muss. Diese Daten müssen mindestens ein Jahr lang aufbewahrt werden. Die Gesetzgebung verlangt, dass der Fahrer entweder die Daten selber herunterlädt und aufbewahrt oder seiner Firma hierfür die Vollmacht gibt.

 

Fahrtenschreiber

Die Informationen im Fahrtenschreiber müssen, gemäß der Fahrpersonalverordnung, jede 90 Tage heruntergeladen werden und für mindestens 1 Jahr aufbewahrt werden. Ein Nichtbefolgen dieser Verordnung führt zu Bußgeldern.